ZUSTIMMUNG ERFORDERLICH

Seit 18. November 2024 ist es verpflichtend, die Online-Kommunikation im eigenen Online-Konto zu aktivieren, um online mit dem Jobcenter kommunizieren, d. h. Postfachnachrichten austauschen zu können. Sofern die Zustimmung zur Online-Kommunikation bislang nicht erfolgt ist, erhalten Sie eine Fehlermeldung.

Ohne eine Zustimmung zur Online-Kommunikation können Sie keine Postfach-Nachricht über www.jobcenter.digital schreiben. Um mit dem Jobcenter schriftlich zu kommunizieren, bliebe der Postweg, der einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Aktivierung der Online-Kommunikation haben, können Sie sich vertrauensvoll an den Digi-Scout vor Ort wenden. Er ist täglich von 8:00 bis 12:30 Uhr in unserem Jobcenter erreichbar und hilft Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie bereits vor dem 18. November eine Zustimmung zur Online-Kommunikation erteilt haben, muss diese nicht erneuert werden.