Vermögen

Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

Was zählt zum Vermögen?

Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Bankguthaben
  • Sparbriefe und -bücher
  • Aktien/Fonds
  • Bausparverträge
  • Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
  • Lebensversicherungen
    Immobilien/Grundstücke
  • Schmuck
  • Autos

 

Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.

Was wird nicht angerechnet?

Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:

  • ein angemessener Hausrat
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
  • für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen

Formulare

Broschüren

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