Vermögen
Was unter Vermögen fällt, und wann dies auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, erfahren Sie hier.
Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick
Was zählt zum Vermögen?
Zum Vermögen zählen alle Mittel, die für den Lebensunterhalt verwendet werden können, wie zum Beispiel:
- Bargeld
- Bankguthaben
- Sparbriefe und -bücher
- Aktien/Fonds
- Bausparverträge
- Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
- Lebensversicherungen
Immobilien/Grundstücke - Schmuck
- Autos
Beim Vermögen gibt es auch Freibeträge, die individuell berechnet werden.
Was wird nicht angerechnet?
Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden unter anderem nicht berücksichtigt:
- ein angemessener Hausrat
- ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
- für die Altersvorsorge bestimmtes Vermögen im Rahmen bestimmter Freibeträge und unter speziellen Voraussetzungen
Formulare
Broschüren
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