Bin ich hier richtig?

Wir wollen Ihnen die Suche erleichtern. Das Help-Center beantwortet häufig gestellte Fragen und dient als Lotse für die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.

Help-Center

Wichtige Fragen und Antworten

Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten im Überblick. Wenn Sie nicht genau wissen, ob das Jobcenter die zuständige Behörde ist, oder ob Sie berechtigt sind, Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, dann klicken Sie sich durch unsere Fragen. Außerdem geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen, wenn Sie im Leistungsbezug sind.

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und erkrankt sind, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Arzt bekommen.

Zwar können seit 2023 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital vom Arbeitgeber bei den Krankenkassen abgerufen werden. Diese Regelung gilt aber nicht für die Jobcenter.

Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden müssen weiterhin das Jobcenter über die Erkrankung direkt informieren. Zudem müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt einholen und an das Jobcenter übermitteln.

Nutzen Sie am besten den Postfachservice von www.jobcenter.digital oder der Jobcenter-App, um zeitnah Ihre Unterlagen an das Jobcenter zu schicken.

Sind Sie als Kundin oder Kunde bei der Arbeitsagentur gemeldet, kann die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen digital vom Arbeitgeber bei den Krankenkassen abgerufen werden.

Der Stromsparcheck der Caritas Trier gibt individuelle Tipps – auch bei Ihnen zu Hause – wie Sie effektiv Energiekosten einsparen können.

Die Verbraucherzentrale Trier führt ebenfalls Energieberatungen durch.

Solange die fälligen Abschläge gezahlt werden, wird die Gasversorgung nicht eingestellt werden – Ausnahme, es wäre tatsächlich kein Gas mehr vorhanden.

Sollten Abschläge nicht gezahlt worden sein, wird der Gasversorger vor einer Abschaltung in der Regel ein Mahnschreiben versenden. Dann ist direkte Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger erforderlich, um z.B. Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Beim Strom gilt ebenfalls: So lange Sie Ihre mit dem Stromversorger vereinbarten Abschläge zahlen, wird der Strom nicht eingestellt. Bei zu hohen Stromkosten lesen Sie bitte unter Punkt 2 in diesen FAQs nach.

Das Jobcenter Trier Stadt ist über das Servicecenter unter der Telefonnummer 0651 205 7000 erreichbar.

Online erreichen Sie das Jobcenter Trier Stadt am besten über die Postfachnachricht über ► www.jobcenter.digital
Über das Jobcenter-Portal können Sie Ihre Ansprechpartner und Sachbearbeiter direkt anschreiben.

Das Jobcenter Trier Stadt können Sie auch auf digitalem Weg erreichen – außerhalb der Öffnungszeiten, kostenlos und ganz einfach.

Nutzen Sie daz unsere Internetseite www.jobcenter-trier-stadt.de und dort den Button, um über die ► Online-Terminverwaltung ihren Wunschtermin zu buchen.

Sie sind bereits Kunde oder Kundin? Dann nutzen Sie für Ihre Anliegen und Weiterbewilligungen ► www.jobcenter.digital
Hier können Sie:

  • Weiterbewilligungsanträge stellen
  • Veränderungen in Ihrer Situation mitteilen, die sich auf Ihre Leistung auswirken (z.B. Ein- oder Auszug, Umzug, neue Bankdaten, Zuwachs in der Familie, neuer Job, Kündigung)
  • Postfachnachrichten direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter*in schicken
  • Anhänge mit Postfachnachrichten verschicken
  • Neukunden können auch den Hauptantrag digital stellen

Zur Anmeldung benötigen Sie die Benutzerdaten, mit denen Sie sich auch bei der Jobbörse anmelden. Wenn Sie keine Benutzerdaten haben, schicken Sie uns mit der Angabe Ihrer Kundennummer im Betreff eine E-Mail an: jobcenter-trier@jobcenter-ge.de

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und davor länger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, könnten Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ob Sie Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben, prüft dann die zuständige Agentur für Arbeit in Trier.

Jobcenter ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie:

  • weniger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben
  • bisher nicht gearbeitet haben
  • bisher nur auf Minijobbasis gearbeitet haben
  • selbstständig gearbeitet haben, aber nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
  • wenn Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind

Zuständig für die Vergabe von städtischen Wohnungen in Trier ist die Wohnungsberatungsstelle der Stadtverwaltung. Beim Amt für Soziales und Wohnen erhalten Sie auch Wohnberechtigungsscheine, mit denen Sie sich z.B. bei Wohnungsgenossenschaften bewerben können. Außerdem können Sie dort prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die Familienkasse. Dort können Sie auch den Kinderzuschlag beantragen. Die Familienkasse Rheinland-Pfalz für Trier befindet sich im Gebäude der Agentur für Arbeit Trier.

Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie beim Jugendamt Trier. Außerdem können Sie Ihr Kind über das Kita-Portal Trier für die Betreuung in einer Kindertagesstätte anmelden.

Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten und nicht für eine Arbeitsvermittlung oder Termine im Jobcenter zur Verfügung stehen können, weil Sie nicht in Trier sind? Dann müssen Sie eine Ortsabwesenheit bei Ihrem/Ihrer persönlichen Vermittler*in beantragen. Das machen Sie BEVOR Sie wegfahren. Bitte geben Sie das genaue Datum an, wann Sie nicht da sind.

Sie können die Ortsabwesenheit telefonisch unter 0651 205 7000 melden oder über den Postfachservice von ► www.jobcenter.digital

Denken Sie bitte daran, sich persönlich bei Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter zurückzumelden, wenn Ihre Ortsabwesenheit beendet ist!

Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerungen ist das Bürgeramt im Rathaus am Augustinerhof zuständig.

Sie haben eine Duldung aber keine Aufenthaltsgenehmigung? Dann ist das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Trier Ihr richtiger Ansprechpartner.

Schülerinnen und Schüler sowie Menschen unter 25 Jahre können die Jugendberufsagentur (JBA) in Fragen der Berufsorientierung kontaktieren. Die Aufgaben sind vielfältig. Die JBA ist eine Beratungsstelle der Region Trier für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Förderung der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration.

Ist Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt bzw. können Sie nachweislich weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten? Dann ist das Sozialamt zuständig.

Wenn ein Kind keinen Unterhalt, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem getrennt lebenden Elternteil erhält, kann eine Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden. Geben Sie Ihre Situation daher dem Jobcenter bekannt.

Mehr Informationen zum Thema Unterhalt finden Sie auf der Seite Einkommen oder in der Broschüre „Unterhalt – ein Begriff mit Unterhaltungswert“.

Sie haben einen Antrag gestellt und wollen wissen, wann die Leistung ausbezahlt wird?
Wenn die Leistung bewilligt ist, bekommen Sie einen Bescheid per Post zugeschickt. Die Auszahlung erfolgt zeitnah auf das von Ihnen angegebene Konto.
Sie haben Nachfragen zum Bearbeitungsstand? Bitte nutzen Sie dazu den Postfachservice unter www.jobcenter.digital oder unseren Messenger auf der Internetseite www.jobcenter-trier-stadt.de

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland Rundfunkbeitrag zahlen. Wenn Sie jedoch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag – auch weitläufig als GEZ bekannt – befreien lassen.
Dazu müssen Sie ein Formular auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de ausfüllen und eine Bescheinigung vom Jobcenter mitschicken. Diese Bescheinigung wird Ihnen mit Ihrem Bewilligungsbescheid automatisch mitgeschickt.
Unter ► Nützliche Links finden Sie den Zugang zum Online-Antrag.

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