Frauen und Familie

Erziehende und Alleinerziehende, Frauen und Männer finden hier Beratung und Wissenswertes rund um Familie und Berufsleben.

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

Wir bekommen ein Baby. Was ändert sich?

Sie werden von uns individuell zu den Themen Elternzeit, Kinderbetreuung, beruflicher Wiedereinstieg und Anspruch auf finanzielle Leistungen beraten. Wenn Sie eine Kopie des Mutterpasses einreichen, wird Ihnen ein Mehrbedarf für Schwangere sowie eine Pauschale für die Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung gewährt. Nach der Geburt erhalten Sie für Ihr Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes Sozialgeld. Dafür benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde.
Weitere Informationen finden Sie in der ► Broschüre Schwangerschaft, Geburt, Familie, Beruf.

Viele weitere Informationen finden Sie bei unseren Broschüren ►„Schwanger, was nun?“

Ich habe lange nicht gearbeitet. Wie komme ich wieder in den Beruf?

Die Rückkehr ins Erwerbsleben ist ein wichtiger Schritt, der mit frühzeitiger Beratung gut gelingen kann. Wenn Sie Fragen bezüglich beruflicher Qualifikation oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, ist die Bauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsplatz, kurz BCA, des Jobcenters die richtige Ansprechpartnerin. Wir bieten Ihnen verschiedene Unterstützungsangebote, damit Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg planen und gezielt umsetzen können.

Sie erhalten außerdem Beratung über Minijobs oder Teilzeitjobs – je nach dem, was zu Ihnen passt.

Ich benötige ein Betreuung für meine Kinder.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kita) betreuen zu lassen. Alternativ können Sie das flexible Betreuungsangebot in der Kindertagespflege nutzen.

Die Anmeldung für einen Kita-PlatzKita Portal der Stadt Trier

Bei Interesse an einer Kindertagespflege nehmen Sie Kontakt zum Sozialdienst katholischer Frauen in der Krahnenstraße 33-34 in 54290 Trier: Telefon 0651 9496 191.

Muss ich während der Kinderbetreuung trotzdem eine Arbeit suchen?

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, haben Sie die Möglichkeit bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes die Kinderbetreuung selbst sicherzustellen und von der Arbeitsuche oder Teilnahme an einer Maßnahme freigestellt zu werden.
Sobald Ihr Kind von Dritten (zum Bespiel Oma, Kita oder Tagesmutter) betreut wird, sind Sie von Ihren Eigenbemühungen nicht mehr automatisch freigestellt. Auch wenn Ihr Kind unter drei Jahre alt ist.

Ansprechpartner

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist Ihre richtige Ansprechpartnerin für Fragen zu Familie und Beruf.

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