Einkommen und Unterhalt

Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen des Jobcenters ist es selbstverständlich möglich, selbst Einkommen zu beziehen. Was unter den Begriff Einkommen fällt, und wie es sich auf Jobcenterleistungen auswirkt, erfahren Sie hier.

Wichtige Fragen & Leistungen im Überblick

Was gehört zum Einkommen?

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die während des Bewilligungszeitraumes erzielt bzw. erhalten werden, wie zum Beispiel:

  • Einnahmen aus Arbeit
  • Lohnnachzahlungen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Arbeitslosen- oder Krankengeld
  • Renten
  • Steuererstattungen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Lottogewinne

 

Nicht berücksichtigt werden:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Blindengeld
  • besondere Zuwendungen, z.B. Soforthilfen bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln

Wie wird das Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet?

Wenn Einkommen erzielt wird, wird dieses auf das Arbeitslosengeld angerechnet, was vom Jobcenter zur Gundsicherung ausgezahlt wird.

Wie viel das ist, hängt im Einzelfall davon ab, wie viel Einkommen pro Monat eingenommen wurde.

Oft kann das Einkommen von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen, z.B. bei Minijobs. Dann wird vom Jobcenter zuerst ein Mittelwert berechnet, in dem das Durchschnittseinkommen für den Bewilligungszeitraum geschätzt wird. Es ist sehr wichtig, dass am Ende des Bewilligungszeitraumes immer alle Lohnbescheinigungen und/oder Bescheinigungen über die Ausgaben für die Arbeitsstelle (z.B. Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung etc.) und alle Einkünfte (z.B. Unterhaltszahlungen) angegeben werden. Nur so kann das genaue Arbeitslosengeld berechnet werden.

Was passiert, wenn man Einkommen nicht angibt?

Das Verschweigen von Einkommen ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat und kann mit Geldstrafen bestraft werden.

Wieviel darf ich dazu verdienen?

Wenn Sie Geld dazu verdienen, wird ein Teil davon auf die Grundsicherungsgeld angerechnet. Sie bekommen also weniger Geld vom Jobcenter. Freibeträge sorgen aber dafür, dass der Arbeitende am Ende auch mehr Geld zur Verfügung hat.

Grundsätzlich sind 100 Euro monatliches Nettoeinkommen anrechnungsfrei. Hier finden Sie den Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II.

Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie z.B.

  • Werbungskosten, wie Fahrtkosten zur Arbeit
  • gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (zum Beispiel Kfz-Haftpflicht)
  • ein Zusatz-Freibetrag von 30 Euro pro Monat für angemessene private Versicherungen

Formulare

Broschüren

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